Diversitätsstatut

I. Präambel

Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Unsere Politik hat das Ziel, gemeinsam mit einer starken Zivilgesellschaft die gleichberechtigte Teilhabe aller zu erkämpfen und diskriminierende Strukturen zu überwinden. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.

Daher ist dieses Diversitäts*Statut ein wichtiger Bestandteil unserer politischen Arbeit. Wir möchten hiermit die Aufgaben, die uns das Vielfaltsstatut der Grünen in NRW gibt, vereinen mit weiteren Maßnahmen, die unseren Kreisverband diverser, vielfältiger und offener gestalten.

Vieles hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren in gemeinsamer Initiative mit Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und mit unserer Unterstützung zum Positiven verändert: bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Ehe für alle und bei der Inklusion. Doch trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, gibt es soziale Barrieren, fehlenden Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur. Trotz vieler Kämpfe für die Rechte von marginalisierten1 Gruppen in den letzten Jahren bestehen weiterhin Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Teilhabe – etwa der gleichberechtigte Zugang zu Bildung, Arbeit und anderen Aspekten des Alltagslebens – steht weiter aus.

Menschen werden diskriminiert aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Identität, Behinderung, sozialem Status oder sexueller Orientierung. Patriarchat, Rassismus, Ableismus und Queerfeindlichkeit wirken gemeinsam und prägen unser aller Leben.

Dabei ist wichtig, die Intersektionalität der Diskriminierung zu anzuerkennen, denn häufig werden Betroffene nicht nur durch eine Sache ausgeschlossen.

Intersektionale Formen der Diskriminierungen sind unter anderem Geschlecht und Klasse, Geschlecht und Rassismus, Geschlecht und Behinderung, Geschlecht und Queerness, Geschlecht und Klima, Klasse und Rassismus und viele mehr. Wir sehen uns auch dort verpflichtet, dieses gesellschaftliche Probleme anzuerkennen und gezielt gegen Strukturen in der Partei und in der Gesellschaft vorzugehen, die intersektionale Diskriminierung verursachen.

Unser Leitbild ist die Gesellschaft der Vielen in einer pluralen Demokratie. Pluralität anzuerkennen und zu leben bedeutet nicht, relativistisch gegenüber Haltungen und Positionierungen zu sein, die mit den grünen Werten von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie nicht in Einklang stehen. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen und mitentscheiden. Dabei wissen wir, dass die Anerkennung von Vielfalt mit herausfordernden Aushandlungsprozessen verbunden ist, die wir auf Grundlage unserer Werte führen. Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Parteistrukturen ausfindig machen und einreißen. Dazu gehört auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen diese überwinden und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten. Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel. Viele Menschen sind jedoch aufgrund von gesellschaftlichen Verhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung betroffen. Deswegen setzen wir es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf Geschlecht, eine rassistische2 oder antisemitische3 Zuschreibung, Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht-diskriminierend wirken. Wir stellen uns Diskriminierung auch innerhalb unserer Partei entschlossen entgegen. Durch kritische Selbstreflexion wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehr dimensional wirkende – in unserer Partei verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen.

Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen geschützte Räume, in denen gerade Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig stärken können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung. Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation abhängen. Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich, zugänglich und durchlässig sind. Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Siegen-Wittgenstein Vertretungen diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement. Alle Untergliederungen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.

II. Beteiligung, Repräsentation und Empowerment4

§ 1 Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

(1) Alle Einladungen und Texte, die von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Siegen-Wittgenstein versendet werden, werden ebenso in Leichter Sprache verfasst und mitgesendet.

(2) Bei allen Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Siegen-Wittgenstein organisiert werden, soll das Angebot einer Kinderbetreuung angestrebt werden. Falls dies nicht möglich ist, muss der Kreisverband eine familien- und kinderfreundliche Umgebung in den Räumlichkeiten der Veranstaltung schaffen. Sofern die Kinderbetreuung von Parteimitgliedern gewährleistet wird, wird sichergestellt, dass Care-Arbeit nicht allein auf den Schultern von FLINTA*5 Personen lasten.

(3) Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Siegen-Wittgenstein müssen barrierearm6 gestaltet sein.

(4) Veranstaltungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.

§ 2 Repräsentation

(1) Wir wollen, dass unsere Partei vielfältig ist. Unser Ziel ist die Repräsentation von gesellschaftlich marginalisierten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil. Dies gilt für alle Wahlen und zu besetzende Stellen.

(2) Der Kreisvorstand ist dazu aufgefordert, gezielt marginalisierte Personen zu empowern.

(3) Präsidien werden so besetzt, dass sie die gesellschaftliche Vielfalt abbilden.

(4) Referent*innen bei Veranstaltungen sollen diverse Perspektiven vertreten.

§ 3 Sichtbarkeit und Themenvielfalt

(1) Wir gestalten unsere Inhalte vielfältig und auf diverse Lebensrealitäten ausgerichtet.

(2) Wir geben marginalisierten Gruppen Raum für eigene Inhalte und bieten ihnen die Möglichkeiten, sichtbar und breit innerhalb unseres Kreisverbandes und in der Öffentlichkeit aufzutreten.

(3) Einmal jährlich soll innerhalb der Strukturen des Kreisverbands eine Themenwoche stattfinden. In diesem Zeitraum soll sich der gesamte Kreisverband besonders mit Diversität und Inklusion beschäftigen. Es sollen Veranstaltungen angeboten, thematische Schwerpunkte gesetzt und Strukturen hinterfragt werden.

III. Interne Strukturen aufbauen

§ 4 Diversitätsforum

(1) Das Diversitätsforum bietet einen Raum für Austausch für marginalisierte Gruppen. Die Ausgestaltung des Diversitätsforum über diese Satzung hinaus unterliegt der/dem vielfaltspolitischen Sprecher*in des Kreisvorstands.

(2) Der/Die vielfaltspolitische Sprecher*in organisiert das Diversitätsforum.

(3) Das Diversitätsforum berät den Kreisvorstand bei der Umsetzung des Diversitätsstatuts, überprüft die Umsetzung von diesem und berichtet der Kreismitgliederversammlung darüber.

(4) Das Diversitätsforum ist ein Arbeitsforum und wird als solches ausgestaltet.

(5) Das Diversitätsforum tagt mindestens viermal jährlich.

§ 5 Aufklärung und Bildungsarbeit

(1) Einmal jährlich wird auf einer Kreismitgliederversammlung eine Bildungsveranstaltung durchgeführt, die verpflichtend für alle Anwesenden ist und Inhalte zum Abbau diverser Diskriminierungsformen und -strukturen sowie zur Gestaltung eines vielfältigen und inklusiven Verbandes vermittelt.

§ 6 Einstellung von Arbeitnehmer*innen

(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Siegen-Wittgenstein verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Diversitätsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

(2) Dazu sind Stellenausschreibungen und ihre Verbreitung so zu gestalten, dass sie den Zielen des Diversitätsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.

(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.

(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten.

§ 7 Geltung

(1) Das Diversitätsstatut ist Bestandteil der Satzung des Kreisverbandes von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Siegen-Wittgenstein. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.

(2) Die Ortsverbände werden dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Strukturen beitragen und die Zielsetzungen des Diversitätstatutes umzusetzen.

Begriffsverzeichniss:

Marginalisiert bezeichnet Personen oder Gruppen, die aufgrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse strukturell benachteiligt, ausgeschlossen oder an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

Rassismus ist eine Art von Diskriminierung. Durch Rassismus werden Menschen zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Haare, ihres Namens oder ihrer Sprache diskriminiert, ausgegrenzt und abgewertet. Dies beinhaltet den spezifischen Rassismus gegen Sint*ezze, Rom*nja (das sind die geschlechtergerechten Schreibweisen von Roma und Sinti) und alle anderen Menschen, die mit dem Z-Wort bezeichnet und diskriminiert werden oder die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden.

Antisemitismus bezeichnet Feindschaft, Vorurteile oder Diskriminierung gegenüber Jüdinnen und Juden. Er kann sich in religiösen, kulturellen oder rassistischen Zuschreibungen äußern und umfasst sowohl individuelle als auch strukturelle Formen.

Empowerment bezeichnet Prozesse, durch die Individuen oder Gruppen ihre Selbstbestimmung, Handlungsmacht und gesellschaftliche Teilhabe stärken und ausbauen, insbesondere im Kontext von Marginalisierung und Diskriminierung.

FLINTA* ist ein Akronym: F steht für heterogene cis-Frauen, L für Lesben und die weiteren Buchstaben für Menschen, die I wie intergeschlechtlich, N wie nichtbinär, T wie trans sind. Mit A für agender sind Personen gemeint, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder das Konzept von Geschlecht ablehnen.

Barrierearm bezeichnet die Gestaltung von Räumen, Angeboten und Informationen so, dass sie für alle Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen, kognitiven oder sprachlichen Voraussetzungen zugänglich und nutzbar sind.